Klassische
Homöopathie ist eine medizinische Therapieform,
die sich seit über 200 Jahren an wissenschaftlichen
Richtlinien hält. Die damals gefertigten Medikamente
wirken auch heute noch in der beschriebenen
Weise an Gesunden und heilen entsprechend
beschriebene Symptome von Krankheiten.
Wo, gibt es dies in der allopathischen Therapie??
Die Homöopathie ist ein bewährtes Heilverfahren
in kundigen Händen.
Hierzu ist ein mehrjähriges Studium nach dem Medizinstudium
und der Facharztausbildung notwendig. Nach der Ausbildung
absolviere ich regelmäßige 4 wöchige Arbeitskreise
(Qualitätszirkel seit 1991,den ich inzwischen selbst
leite. Wir erlernen gründlich weitere homöopathische
Medikamente kennen und haben einen therapeutischen Erfahrungsaustausch
.
Die Homöopathische Behandlung ist
der schulmedizinischen nicht nur gleichwertig, sondern
oft sogar auch überlegen. Es handelt sich um eine
echte kausale Therapie. Dies konnte ich in meiner über
35ig jährigen Arztpraxis oft erleben: Bei Notfällen
im Dienst und auch in der täglichen Praxis, wo ich
ganzheitlich die Krankheiten mit ihren Symptomen mit homöopathischen
Globuli, Tropfen, Spritzen, Salben und Tinkturen behandelte.
Homöopathie: Kassenleistung?
Bonn, 16.12.03 Das Homöopathie-Kapitel im
neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist
vom erweiterten Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) am 10. Dezember gestrichen worden.
Homöopathie wurde keine Kassenleistung.
Aus Sicht der KBV ist die Homöopathie eine neue Leistung,
also müsste zusätzliches Geld von den Krankenkassen
zur Verfügung gestellt werden.
Laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist die Homöopathie
Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und muss
entsprechend honoriert werden. Da dies nicht der Fall
ist, fordern seit Jahren Sozialgerichte in ihren Urteilen
eine geregelte Abrechnung der Homöopathie in der
GKV.
Ab dem 1. Januar 04 wurden nun auch die homöopathischen
Arzneimittel nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erstattet.
Nur einige Krankenkassen leisten inzwischen Kostenerstattung.
Seit
Jahren sind homöopathische Ärzte gezwungen,
entweder ihre arbeitsintensive Tätigkeit quasi umsonst
durchzuführen, was nach ärztlichem Standesrecht
nicht zulässig ist, oder aber die homöopathische
Behandlung bei Kassenpatienten privat abzurechnen.
Die Homöopathie – die beliebteste besondere
Therapierichtung - ist in Deutschland keine Kassenleistung
in der gesetzlichen Pflichtversicherung.
Private
Krankenkassen zahlen.
Dies
zu Ihrer Information!
Ihre Homöopathische Ärztin