Dr. med. Waltraud Legeler - Nibelungenweg 2 - 73066 Uhingen
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Klassische Homöopathie ist eine medizinische Therapieform, die sich seit über 200 Jahren an wissenschaftlichen Richtlinien hält. Die damals gefertigten Medikamente wirken auch heute noch in der beschriebenen

Weise an Gesunden und heilen entsprechend beschriebene Symptome von Krankheiten.

Wo, gibt es dies in der allopathischen Therapie??

Die Homöopathie ist ein bewährtes Heilverfahren in kundigen Händen.

Hierzu ist ein mehrjähriges Studium nach dem Medizinstudium und der Facharztausbildung notwendig. Nach der Ausbildung absolviere ich regelmäßige 4 wöchige Arbeitskreise (Qualitätszirkel seit 1991,den ich inzwischen selbst leite. Wir erlernen gründlich weitere homöopathische Medikamente kennen und haben einen therapeutischen Erfahrungsaustausch .

Die Homöopathische Behandlung ist der schulmedizinischen nicht nur gleichwertig, sondern oft sogar auch überlegen. Es handelt sich um eine echte kausale Therapie. Dies konnte ich in meiner über 35ig jährigen Arztpraxis oft erleben: Bei Notfällen im Dienst und auch in der täglichen Praxis, wo ich ganzheitlich die Krankheiten mit ihren Symptomen mit homöopathischen Globuli, Tropfen, Spritzen, Salben und Tinkturen behandelte.

  Homöopathie: Kassenleistung?

Bonn, 16.12.03 Das Homöopathie-Kapitel im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist vom erweiterten Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 10. Dezember gestrichen worden.
Homöopathie wurde keine Kassenleistung. Aus Sicht der KBV ist die Homöopathie eine neue Leistung, also müsste zusätzliches Geld von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.

Laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist die Homöopathie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und muss entsprechend honoriert werden. Da dies nicht der Fall ist, fordern seit Jahren Sozialgerichte in ihren Urteilen eine geregelte Abrechnung der Homöopathie in der GKV.

Ab dem 1. Januar 04 wurden nun auch die homöopathischen Arzneimittel nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erstattet.

Nur einige Krankenkassen leisten inzwischen Kostenerstattung.

Seit Jahren sind homöopathische Ärzte gezwungen, entweder ihre arbeitsintensive Tätigkeit quasi umsonst durchzuführen, was nach ärztlichem Standesrecht nicht zulässig ist, oder aber die homöopathische Behandlung bei Kassenpatienten privat abzurechnen.
Die Homöopathie – die beliebteste besondere Therapierichtung - ist in Deutschland keine Kassenleistung in der gesetzlichen Pflichtversicherung.
Private Krankenkassen zahlen.

Dies zu Ihrer Information!


Ihre Homöopathische Ärztin

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